Soforthilfe für Unwetter-Opfer
22. Jun 2016

Das Land Nordrhein-Westfalen stellt für die Unwetter-Opfer der vergangenen Starkregenereignisse Soforthilfen bereit. Damit soll den betroffenen Menschen schnell und unbürokratisch geholfen werden. Laut Beschluss des Landeskabinetts übernehmen die Kreisverwaltungen und kreisfreien Städte die Bearbeitung der Anträge und die Auszahlung der Mittel.

Anträge hierfür können ab sofort und bis Freitag, 15. Juli 2016, beim Kreis Wesel eingereicht werden. Laut dem Ministerium für Inneres und Kommunales NRW steht Soforthilfe ausschließlich für Geschädigte in folgenden Kommunen aus dem Kreis Wesel zur Verfügung:

Hamminkeln, Hünxe, Schermbeck, Sonsbeck, Wesel und Xanten.

Anspruch auf Soforthilfe hat, wem in diesen Kommunen im Zeitraum vom 31.05.2016 bis zum 8.06.2016 Schäden durch die Starkregenereignisse entstanden sind. Die Gewährung der Soforthilfen wird im Kreis Wesel auf diese Kommunen begrenzt, da nach Angaben des Landes nur dort Kriterien festgestellt wurden, die außerhalb der erwartbaren Belastungen durch Sommergewitter lagen. Zugrunde gelegt wurden die Kriterien Niederschlagsmenge, Einsatzhäufigkeit und Überflutung aus Flussläufen.

Die Anträge können auch bei der Gemeinde Sonsbeck abgegeben werden.
Hier finden Sie weitere Informationen und die Anträge zum Download.

22. Jun 2016
Soforthilfe für Unwetter-Opfer

Das Land Nordrhein-Westfalen stellt für die Unwetter-Opfer der vergangenen Starkregenereignisse Soforthilfen bereit. Damit soll den betroffenen Menschen schnell und unbürokratisch geholfen werden. Laut Beschluss des Landeskabinetts übernehmen die Kreisverwaltungen und kreisfreien Städte die Bearbeitung der Anträge und die Auszahlung der Mittel.

Anträge hierfür können ab sofort und bis Freitag, 15. Juli 2016, beim Kreis Wesel eingereicht werden. Laut dem Ministerium für Inneres und Kommunales NRW steht Soforthilfe ausschließlich für Geschädigte in folgenden Kommunen aus dem Kreis Wesel zur Verfügung:

Hamminkeln, Hünxe, Schermbeck, Sonsbeck, Wesel und Xanten.

Anspruch auf Soforthilfe hat, wem in diesen Kommunen im Zeitraum vom 31.05.2016 bis zum 8.06.2016 Schäden durch die Starkregenereignisse entstanden sind. Die Gewährung der Soforthilfen wird im Kreis Wesel auf diese Kommunen begrenzt, da nach Angaben des Landes nur dort Kriterien festgestellt wurden, die außerhalb der erwartbaren Belastungen durch Sommergewitter lagen. Zugrunde gelegt wurden die Kriterien Niederschlagsmenge, Einsatzhäufigkeit und Überflutung aus Flussläufen.

Die Anträge können auch bei der Gemeinde Sonsbeck abgegeben werden.
Hier finden Sie weitere Informationen und die Anträge zum Download.