Steuern, Gebühren und Beiträge

Foto eines TaschenrechnersSteuern, Gebühren und Beiträge sind öffentlich-rechtliche Abgaben (Kommunalabgaben), welche die Gemeinde mittels Satzung erhebt, um Einkünfte zu erzielen und somit ihrer Pflicht zur Aufgabenerfüllung nachzukommen.

Die wesentlichen Kommunalabgaben der Gemeinde Sonsbeck können der aktuellen Anlage zum Bescheid über Steuern und sonstige Abgaben entnommen werden.

Steuern sind Geldleistungen, die keine Gegenleistung für eine besondere Leistung darstellen und von einem öffentlich-rechtlichen Gemeinwesen zur Erzielung von Einnahmen allen auferlegt werden, bei denen der Tatbestand zutrifft, an den das Gesetz die Leistungspflicht knüpft; die Erzielung von Einnahmen kann Nebenzweck sein.

Gebühren sind Geldleistungen, die als Gegenleistung für eine besondere Leistung der Verwaltung - Amtshandlung oder sonstige Tätigkeit - (Verwaltungsgebühr) oder für die Inanspruchnahme öffentlicher Einrichtungen und Anlagen (Benutzungsgebühr) erhoben werden.

Beiträge sind Geldleistungen, die dem Ersatz des Aufwandes für die Herstellung, Anschaffung und Erweiterung öffentlicher Einrichtungen und Anlagen, bei Straßen, Wegen und Plätzen auch für deren Verbesserung, jedoch ohne die laufende Unterhaltung und Instandsetzung, dienen. Sie werden von den Grundstückseigentümern als Gegenleistung dafür erhoben, dass ihnen durch die Möglichkeit der Inanspruchnahme der Einrichtungen und Anlagen wirtschaftliche Vorteile geboten werden.

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