Dem Bau- und
Planungsausschuss sind nach § 2 der Ordnung über die
Zuständigkeit der Ausschüsse der Gemeinde Sonsbeck (Zuständigkeitsordnung)
vom 29.09.2000 folgende Aufgaben zur Entscheidung übertragen:
Entscheidung
über das Einvernehmen der Gemeinde in den Fällen,
in denen nicht der Bürgermeister nach § 4 Abs. 2
Buchstabe h) zuständig ist;
Entscheidung
über das Einvernehmen der Gemeinde nach den Abgrabungsgesetz
und dem Bundesimmissionsschutzgesetz;
Wahrnehmung
der Aufgaben nach dem Denkmalschutzgesetz (DSchG) in den Fällen,
in denen nicht der Bürgermeister nach § 4 Abs. 2
Buchstabe j) zuständig ist;
Vergabe
von Aufträgen im Rahmen bereitstehender Haushaltsmittel
nach Maßgabe der Auftragsvergabeordnung der Gemeinde
Sonsbeck.
Ferner sind
dem Bau- und Planungsausschuss nach § 8 der Zuständigkeitsordnung
folgende Aufgaben zur Beratung übertragen:
Aufstellung,
Änderung und Aufhebung von Bauleitplänen;
Stellungnahme
zu Landes- und Gebietsentwicklungsplänen etc.;
Stellungnahme
zu Planungen und Planfeststellungsverfahren etc. anderer Träger
und Körperschaften;
Haushaltsansätze
der zugeordneten Unterabschnitte des Haushaltsplanes.
Ausschussbesetzung:
CDU
Hensen, Heinz-Josef
Ledda, Josef
Niewerth, Robert
Nobis, Hans-Josef
Pieper, Hildegard
Quinders, Agnes
Tekotte, Alois
Weber, Reiner