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Dem
Ausschuss für Schule, Jugend, Sport und Kultur sind
nach § 3 der Ordnung über die Zuständigkeit
der Ausschüsse der Gemeinde Sonsbeck (Zuständigkeitsordnung)
vom 29.09.2000 folgende Aufgaben zur Entscheidung übertragen:
a) Verteilung
der Zuschüsse zur Förderung der Jugendpflege;
b) Verteilung
der Zuschüsse zur Förderung des Sports;
c) Verteilung
der Zuschüsse zur Kultur- und Heimatpflege.
Ferner
sind dem Ausschuss für Schule, Jugend, Sport und Kultur
nach § 9 der Zuständigkeitsordnung folgende Aufgaben
zur Beratung übertragen:
a) Beratung
aller Angelegenheiten aus den Bereichen Schule, Jugend,
Sport und Kultur, soweit es sich nicht um Geschäfte
der laufenden Verwaltung handelt;
b) Einstellung
und Versetzung von Schulleiter/innen und Stellvertreter/innen,
soweit der Gemeinde ein Entscheidungsspielraum zusteht;
c) Haushaltsansätze
der zugeordneten Unterabschnitte des Haushaltsplanes.
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