Immer häufiger
werden von Bürgerinnen und Bürgern Fragen zum Kinder-
und Jugendschutz gestellt. Insbesondere ist die Suche nach zuständigen
Stellen gerade für Eltern oft sehr mühsam. Das Ministerium
für Generationen, Familie, Frauen und Integration NRW hat
daher die Initiative ergriffen und gemeinsam mit der Arbeitsgemeinschaft
Kinder- und Jugendschutz (AJS) Landesstelle NRW e.V. ein Konzept
für eine Auskunftsstelle zum Kinder- und Jugendschutz umgesetzt.
Eltern, Lehrerinnen und Lehrer, Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter
der Jugendhilfe, Bedienstete der Polizei, Gewerbebetreibende
und Veranstalter und auch Jugendliche erhalten dort Auskunft
zu Fragen des Kinder- und Jugendschutzes und insbesondere zu
Fragen des Kinder- und Jugendmedienschutzes.
Die Auskunftsstelle nimmt aber auch Beschwerden entgegen und
Hinweise auf Verstöße gegen die Jugendschutzbestimmungen
auf. Sie verweist die Anfragenden auf die jeweils zuständige
Stelle oder leitet an diese - wo möglich - weiter. Darüber
hinaus gibt die Stelle Hinweise und praktische Tipps, vermittelt
Fachreferentinnen/Fachreferenten und hilft mit Literaturtipps
und Broschüren.
Die Telefonhotline der Auskunftsstelle
0221/921392-33
ist an jedem Werktag besetzt, und zwar:
Montag, Dienstag, Mittwoch von 09:00 bis 17:00 Uhr
Donnerstag von 09:00 bis 19:00 Uhr
Freitag von 09:00 bis 15:00 Uhr.
Darüber hinaus ist die Auskunftsstelle auch über das
Internet auskunftsstelle@mail.ajs.nrw.de
oder direkt über die Homepage der AJS www.ajs.nrw.de
erreichbar.