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Ausschreibung
Azubi-Stelle 2011
Die Gemeinde Sonsbeck stellt zum 01.08.2011 ein:
eine/n
Auszubildende/n für den Beruf der/s
Verwaltungsfachangestellten
Ausbildungsdauer: 3 Jahre
Erforderliche Schulbildung: Fachoberschulreife
Ich
weise darauf hin, dass für die/den Auszubildenden nach
Beendigung des Ausbildungsverhältnisses voraussichtlich
keine Möglichkeit der Übernahme in ein festes
Beschäftigungsverhältnis besteht.
PC-
und Schreibmaschinen-Kenntnisse sind erwünscht.
Die
Gemeinde Sonsbeck fördert Frauen, insbesondere in Bereichen,
in denen sie unterrepräsentiert sind, und möchte
daher Frauen motivieren, sich um die ausgeschriebene Stelle
zu bewerben. Frauen werden bei gleicher Eignung, Befähigung
und fachlicher Leistung bevorzugt berücksichtigt, sofern
nicht in der Person eines Mitbewerbers liegende Gründe
überwiegen.
Schwerbehinderte
Bewerber/innen im Sinne des SGB IX werden bei gleicher Eignung
bevorzugt behandelt. Interessenten werden gebeten, ihre
Bewerbung mit den üblichen Unterlagen (Foto, Lebenslauf,
Zeugniskopien) bis zum 03.09.2010 an den
Bürgermeister
der Gemeinde Sonsbeck, Fachbereich 1,
Postfach 11 29, 47662 Sonsbeck
zu richten.
Auf
die Verwendung von Plastikfolien u.ä. bitte ich zu
verzichten.
Hier
können Sie den Ausschreibungstext als PDF-Datei runterladen.
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Gemeinde Sonsbeck übernimmt Aufgaben des Kreises
Wesel
Mit
sofortiger Wirkung übernimmt die Gemeinde Sonsbeck
Aufgaben des Kreises Wesel aus den Bereichen "Kfz-Zulassungswesen"
und "Katasterauskünfte".
Mit
der Übernahme dieser Aufgaben wird die Bürgerfreundlichkeit
weiter verbessert. So kann der Bürger bei einem Umzug
innerhalb des Kreises Wesel seinen Kfz-Schein direkt im
Sonsbecker Rathaus ändern lassen. Ein zusätzlicher
Weg zum Straßenverkehrsamt Wesel bzw. zum Dienstleistungszentrum
Moers ist somit nicht mehr erforderlich. So wird mehr Service
und Kundennähe geschaffen.
Das
Angebot umfasst folgende Aufgaben:
- Entgegennahme und Bearbeitung der Meldungen zu Änderungen
der Angaben zum
Fahrzeughalter (Anschriften- und Namensänderung
in Fahrzeugpapieren)
- Ausstellung von Ersatzfahrzeugscheinen
- Außerbetriebsetzung von Fahrzeugen
- Wiederzulassung eines Fahrzeuges innerhalb des Kreisgebietes,
soweit die bisherigen Kennzeichen vorhanden
und noch verwendbar sind
- Reservierung von Wunschkennzeichen
- Änderung (Umschreibung) des Fahrzeughalters innerhalb
des Kreisgebietes, soweit die bisherigen Kennzeichen
vorhanden und noch verwendbar sind
- Annahme von Anträgen auf Ausfertigung von Ersatzfahrzeugbriefen
und Ausgabe der Briefe
Die
vorgenannten Aufgaben werden im Einwohnermeldeamt des Rathauses
(Herrenstraße 2, Sonsbeck, Zimmer 16) wahrgenommen.
Die Mitarbeiterinnen sind unter den Rufnummern 02838/36-131
und 02838/36-132 erreichbar.
Darüber
hinaus können ab sofort rechtsverbindliche Auszüge
aus dem Liegenschaftskataster erteilt werden. Diese werden
üblicherweise bei Anträgen im Baubereich benötigt
und konnten bislang nur beim Katasteramt des Kreises Wesel
beantragt werden. Auch hier steht die Kundennähe im
Fokus, da auch hierfür ein Gang ins Rathaus ausreicht.
Ferner können die Unterlagen ohne zeitliche Verzögerung
sofort mitgenommen werden.
Ansprechpartner
für die rechtsverbindlichen Auszüge aus dem Liegenschaftskataster
sind:
Jürgen Köhlitz (Rathaus, Raum 8), Tel. 02838/36-162
und
Annika Esser (Rathaus, Raum 9), Tel. 02838/36-121.
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Dichtheitsprüfungen
der Abwasserleitung
Die
Gemeinde Sonsbeck warnt vor Firmen, die Dienstleistungen
hinsichtlich der Dichtheit und der eventuellen Sanierung
des Kanalhausanschlusses anbieten. Der Verwaltung ist bekannt
geworden, dass Firmen unterwegs sind, um Hauseigentümer
zur Vertragsunterschrift überreden.
Leider sind schon mehrfach Firmen von Tür zu Tür
gezogen und haben durch gezielt überzo-gene und falsche
Schadensbilder Hauseigentümer verunsichert und sofortige
Hilfe angeboten. Ein seriöses Unternehmen wird seinen
Kunden niemals zu einem "Haustürgeschäft"
überreden und die Leistung in bar kassieren. Hier ist
unbedingt Vorsicht geboten!
Es wird dringend davon abgeraten, solche Geschäfte
an der Haustür abzuschließen.
Die Verwaltung weißt ausdrücklich daraufhin,
das solche Firmen nicht im Auftrag der Ge-meinde unterwegs
sind.
Gemäß § 61a Landeswassergesetz NRW haben
alle Grundstückseigentümer die Pflicht ihre Abwasserleitungen
auf Dichtigkeit zu prüfen und bei Schäden die
Leitung zu sanieren. Gemäß der gesetzlichen Vorgaben
ist die Überprüfung bei jeder Änderung der
Abwasserleitung erforderlich. Spätestens bis zum 31.12.2015
muß die erstmalige Überprüfung jeder privaten
Schmutzwasserleitung erfolgt sein.
Es werden nur Bescheinigungen über Dichtheitsprüfung
von Firmen anerkannt, die eine aner-kannte Zertifizierung
erhalten haben.
Die Verwaltung rät allen Hauseigentümern, sich
vor der Beauftragung einer Firma gründlich zu informieren.
Infoflyer und Fachunternehmerlisten können bei Bedarf
durch die Gemeinde-verwaltung bereitgestellt werden. Infos
finden sie auch im Internet unter www.umwelt.nrw.de
oder www.dichtheitspruefung.tv.
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Veranstaltungskalender
Der Veranstaltungskalender der Gemeinde Sonsbeck für
den Zeitraum 01. Mai bis 31. Oktober 2010 ist fertiggestellt.
Sie bekommen im Rathaus an der Zentrale ein gedrucktes Exemplar
oder Sie können sich hier
die pdf-Datei herunterladen.
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Anreizprogramm zur Reduzierung der CO2-Belastung bei selbstgenutztem
Wohneigentum
Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung vom 26.08.2008 einstimmig
ein Anreizprogramm zur Reduzierung der CO2-Belastung bei
selbstgenutztem Wohneigentum beschlossen.
Die Unterlagen mit Erläuterungen stehen hier zum Download
bereit:
Unterlagen
Antrag
Ansprechpartner im Rathaus: Georg Tigler, Tel. 02838/36-160
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Bestellung des allgemeinen Vertreters sowie des Stellvertreters
Herr Manfred van Rennings wurde vom Rat mit sofortiger
Wirkung zum allgemeinen Vertreter des Bürgermeisters
bestellt. Sein Stellvertreter ist Herr Willi Tenhagen.

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Abfallkalender 2010
Der Abfallkalender der Gemeinde Sonsbeck gibt es
jetzt als pdf-Datei zum Download. Unter www.schoenmackers.de
können Sie den Abfallkalender kostenlos downloaden.
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Sperrmüll,
Elektronikschrott und Kühlgeräte
Ab 2008
werden die Abfuhrtermine nicht mehr im Kalender abgedruckt,
bitte melden Sie Sperr-müll, Elektronikschrott und
Kühlgeräte direkt bei der Fa. Schönmackers
an. Sie können das telefonisch unter der Telefonnummer
01801 / 78 78 78 (3,9 Ct/Min aus dem dt. Festnetz, Mobilfunkpreise
können abweichen) oder per Internet unter www.schoenmackers.de
erledigen.
Bei der telefonischen Anmeldung wird Ihnen der Abfuhrtermin
direkt mitgeteilt, bei der An-meldung per Internet erhalten
Sie ein oder zwei Tage nach der Anmeldung eine Mail mit
der Terminmitteilung.
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Grünschnitt
Wie bereits
in den Vorjahren praktiziert, braucht der Grünschnitt
bzw. der Kompostsack nicht mehr bei der Gemeinde Sonsbeck
angemeldet werden. Das Abfuhrunternehmen ist ange-wiesen,
alle Straßenzüge innerhalb der Ortschaften Sonsbeck,
Labbeck und Hamb abzufahren und Grünschnitt bzw. Kompostsäcke
zu entsorgen.
AUSNAHME:
Grundstückseigentümer, die außerhalb der
Ortseingangsschilder Grünschnitt bzw. Kompost-säcke
anmelden möchten, müssen die Abholung bei der
Fa. Schönmackers unter der Telefon-nummer 01801 / 78
78 78 (3,9 Ct/Min aus dem dt. Festnetz, Mobilfunkpreise
können ab-weichen) oder per Internet unter www.schoenmackers.de
anmelden. Anmeldeschluss ist immer zwei Tage vor dem Abholtermin.
Später eingehende Anmeldungen können erst zum
nächsten Abholtermin berücksichtigt werden. Verrottbare
Kompostsäcke sind im Rathaus, Informationsschalter,
gegen Entrichtung einer Gebühr erhältlich.
Termine Grünschnitt 2010:
02. September, 28. Oktober, 25 November
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Wertstoffhof
der Gemeinde Sonsbeck
Die Fa.
Schönmackers betreibt im Auftrag der Gemeinde Sonsbeck
im Gewerbegebiet Xanten-Birten, Bruchweg 14 ab 2008 einen
Wertstoffhof. Geöffnet ist der Wertstoffhof jeden Freitag
von 14.00 Uhr - 18.00 Uhr und jeden Samstag von 09.00 Uhr
- 14.00 Uhr. Bürgerinnen und Bürger der Gemeinde
Sonsbeck können dort kostenlos Abfälle abgeben.
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