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Aktuelles

Ausschreibung Azubi-Stelle 2011

Die Gemeinde Sonsbeck stellt zum 01.08.2011 ein:

eine/n Auszubildende/n für den Beruf der/s
Verwaltungsfachangestellten
Ausbildungsdauer: 3 Jahre
Erforderliche Schulbildung: Fachoberschulreife

Ich weise darauf hin, dass für die/den Auszubildenden nach Beendigung des Ausbildungsverhältnisses voraussichtlich keine Möglichkeit der Übernahme in ein festes Beschäftigungsverhältnis besteht.

PC- und Schreibmaschinen-Kenntnisse sind erwünscht.

Die Gemeinde Sonsbeck fördert Frauen, insbesondere in Bereichen, in denen sie unterrepräsentiert sind, und möchte daher Frauen motivieren, sich um die ausgeschriebene Stelle zu bewerben. Frauen werden bei gleicher Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung bevorzugt berücksichtigt, sofern nicht in der Person eines Mitbewerbers liegende Gründe überwiegen.

Schwerbehinderte Bewerber/innen im Sinne des SGB IX werden bei gleicher Eignung bevorzugt behandelt. Interessenten werden gebeten, ihre Bewerbung mit den üblichen Unterlagen (Foto, Lebenslauf, Zeugniskopien) bis zum 03.09.2010 an den

Bürgermeister der Gemeinde Sonsbeck, Fachbereich 1,
Postfach 11 29, 47662 Sonsbeck

zu richten.

Auf die Verwendung von Plastikfolien u.ä. bitte ich zu verzichten.

Hier können Sie den Ausschreibungstext als PDF-Datei runterladen.
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Gemeinde Sonsbeck übernimmt Aufgaben des Kreises Wesel

Mit sofortiger Wirkung übernimmt die Gemeinde Sonsbeck Aufgaben des Kreises Wesel aus den Bereichen "Kfz-Zulassungswesen" und "Katasterauskünfte".

Mit der Übernahme dieser Aufgaben wird die Bürgerfreundlichkeit weiter verbessert. So kann der Bürger bei einem Umzug innerhalb des Kreises Wesel seinen Kfz-Schein direkt im Sonsbecker Rathaus ändern lassen. Ein zusätzlicher Weg zum Straßenverkehrsamt Wesel bzw. zum Dienstleistungszentrum Moers ist somit nicht mehr erforderlich. So wird mehr Service und Kundennähe geschaffen.

Das Angebot umfasst folgende Aufgaben:
- Entgegennahme und Bearbeitung der Meldungen zu Änderungen der Angaben zum
  Fahrzeughalter (Anschriften- und Namensänderung in Fahrzeugpapieren)
- Ausstellung von Ersatzfahrzeugscheinen
- Außerbetriebsetzung von Fahrzeugen
- Wiederzulassung eines Fahrzeuges innerhalb des Kreisgebietes, soweit die bisherigen   Kennzeichen vorhanden und noch verwendbar sind
- Reservierung von Wunschkennzeichen
- Änderung (Umschreibung) des Fahrzeughalters innerhalb des Kreisgebietes, soweit die   bisherigen Kennzeichen vorhanden und noch verwendbar sind
- Annahme von Anträgen auf Ausfertigung von Ersatzfahrzeugbriefen und Ausgabe der Briefe

Die vorgenannten Aufgaben werden im Einwohnermeldeamt des Rathauses (Herrenstraße 2, Sonsbeck, Zimmer 16) wahrgenommen. Die Mitarbeiterinnen sind unter den Rufnummern 02838/36-131 und 02838/36-132 erreichbar.

Darüber hinaus können ab sofort rechtsverbindliche Auszüge aus dem Liegenschaftskataster erteilt werden. Diese werden üblicherweise bei Anträgen im Baubereich benötigt und konnten bislang nur beim Katasteramt des Kreises Wesel beantragt werden. Auch hier steht die Kundennähe im Fokus, da auch hierfür ein Gang ins Rathaus ausreicht. Ferner können die Unterlagen ohne zeitliche Verzögerung sofort mitgenommen werden.

Ansprechpartner für die rechtsverbindlichen Auszüge aus dem Liegenschaftskataster sind:
Jürgen Köhlitz (Rathaus, Raum 8), Tel. 02838/36-162 und
Annika Esser (Rathaus, Raum 9), Tel. 02838/36-121.
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Dichtheitsprüfungen der Abwasserleitung

Die Gemeinde Sonsbeck warnt vor Firmen, die Dienstleistungen hinsichtlich der Dichtheit und der eventuellen Sanierung des Kanalhausanschlusses anbieten. Der Verwaltung ist bekannt geworden, dass Firmen unterwegs sind, um Hauseigentümer zur Vertragsunterschrift überreden.
Leider sind schon mehrfach Firmen von Tür zu Tür gezogen und haben durch gezielt überzo-gene und falsche Schadensbilder Hauseigentümer verunsichert und sofortige Hilfe angeboten. Ein seriöses Unternehmen wird seinen Kunden niemals zu einem "Haustürgeschäft" überreden und die Leistung in bar kassieren. Hier ist unbedingt Vorsicht geboten!
Es wird dringend davon abgeraten, solche Geschäfte an der Haustür abzuschließen.
Die Verwaltung weißt ausdrücklich daraufhin, das solche Firmen nicht im Auftrag der Ge-meinde unterwegs sind.
Gemäß § 61a Landeswassergesetz NRW haben alle Grundstückseigentümer die Pflicht ihre Abwasserleitungen auf Dichtigkeit zu prüfen und bei Schäden die Leitung zu sanieren. Gemäß der gesetzlichen Vorgaben ist die Überprüfung bei jeder Änderung der Abwasserleitung erforderlich. Spätestens bis zum 31.12.2015 muß die erstmalige Überprüfung jeder privaten Schmutzwasserleitung erfolgt sein.
Es werden nur Bescheinigungen über Dichtheitsprüfung von Firmen anerkannt, die eine aner-kannte Zertifizierung erhalten haben.
Die Verwaltung rät allen Hauseigentümern, sich vor der Beauftragung einer Firma gründlich zu informieren. Infoflyer und Fachunternehmerlisten können bei Bedarf durch die Gemeinde-verwaltung bereitgestellt werden. Infos finden sie auch im Internet unter www.umwelt.nrw.de oder www.dichtheitspruefung.tv.
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Veranstaltungskalender


Der Veranstaltungskalender der Gemeinde Sonsbeck für den Zeitraum 01. Mai bis 31. Oktober 2010 ist fertiggestellt. Sie bekommen im Rathaus an der Zentrale ein gedrucktes Exemplar oder Sie können sich hier die pdf-Datei herunterladen.
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Anreizprogramm zur Reduzierung der CO2-Belastung bei selbstgenutztem Wohneigentum


Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung vom 26.08.2008 einstimmig ein Anreizprogramm zur Reduzierung der CO2-Belastung bei selbstgenutztem Wohneigentum beschlossen.

Die Unterlagen mit Erläuterungen stehen hier zum Download bereit:
Unterlagen
Antrag

Ansprechpartner im Rathaus: Georg Tigler, Tel. 02838/36-160
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Bestellung des allgemeinen Vertreters sowie des Stellvertreters

Herr Manfred van Rennings wurde vom Rat mit sofortiger Wirkung zum allgemeinen Vertreter des Bürgermeisters bestellt. Sein Stellvertreter ist Herr Willi Tenhagen.


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Abfallkalender 2010

Der Abfallkalender der Gemeinde Sonsbeck gibt es jetzt als pdf-Datei zum Download. Unter www.schoenmackers.de können Sie den Abfallkalender kostenlos downloaden.
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Sperrmüll, Elektronikschrott und Kühlgeräte

Ab 2008 werden die Abfuhrtermine nicht mehr im Kalender abgedruckt, bitte melden Sie Sperr-müll, Elektronikschrott und Kühlgeräte direkt bei der Fa. Schönmackers an. Sie können das telefonisch unter der Telefonnummer 01801 / 78 78 78 (3,9 Ct/Min aus dem dt. Festnetz, Mobilfunkpreise können abweichen) oder per Internet unter www.schoenmackers.de erledigen.
Bei der telefonischen Anmeldung wird Ihnen der Abfuhrtermin direkt mitgeteilt, bei der An-meldung per Internet erhalten Sie ein oder zwei Tage nach der Anmeldung eine Mail mit der Terminmitteilung.
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Grünschnitt


Wie bereits in den Vorjahren praktiziert, braucht der Grünschnitt bzw. der Kompostsack nicht mehr bei der Gemeinde Sonsbeck angemeldet werden. Das Abfuhrunternehmen ist ange-wiesen, alle Straßenzüge innerhalb der Ortschaften Sonsbeck, Labbeck und Hamb abzufahren und Grünschnitt bzw. Kompostsäcke zu entsorgen.
AUSNAHME:
Grundstückseigentümer, die außerhalb der Ortseingangsschilder Grünschnitt bzw. Kompost-säcke anmelden möchten, müssen die Abholung bei der Fa. Schönmackers unter der Telefon-nummer 01801 / 78 78 78 (3,9 Ct/Min aus dem dt. Festnetz, Mobilfunkpreise können ab-weichen) oder per Internet unter www.schoenmackers.de anmelden. Anmeldeschluss ist immer zwei Tage vor dem Abholtermin. Später eingehende Anmeldungen können erst zum nächsten Abholtermin berücksichtigt werden. Verrottbare Kompostsäcke sind im Rathaus, Informationsschalter, gegen Entrichtung einer Gebühr erhältlich.
Termine Grünschnitt 2010:
02. September, 28. Oktober, 25 November
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Wertstoffhof der Gemeinde Sonsbeck

Die Fa. Schönmackers betreibt im Auftrag der Gemeinde Sonsbeck im Gewerbegebiet Xanten-Birten, Bruchweg 14 ab 2008 einen Wertstoffhof. Geöffnet ist der Wertstoffhof jeden Freitag von 14.00 Uhr - 18.00 Uhr und jeden Samstag von 09.00 Uhr - 14.00 Uhr. Bürgerinnen und Bürger der Gemeinde Sonsbeck können dort kostenlos Abfälle abgeben.
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