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An- und Abmeldung von Hunden

Hundesteuer
Die Gemeinde Sonsbeck erhebt auf der Basis der örtlichen Hundesteuersatzung für das Halten von Hunden eine Steuer. Die Hundesteuer beträgt jährlich für

  • einen Hund 54,00 Euro
  • zwei Hunde je 66,00 Euro
  • drei oder mehr Hunde je 78,00 Euro.

In einigen Sonderfällen kommt eine Steuerermäßigung (§ 4 der Satzung) oder Steuerbefreiung (§ 3 der Satzung) auf Antrag in Betracht.

Die Hundemarken sind dauerhaft gültig. Die Ausgabe erfolgt in Zimmer 18.

Zur Anmeldung kann das unten aufgeführte Formular verwendet werden. Bei Abmeldungen oder Anträgen auf Steuerermäßigung oder Steuerbefreiung empfiehlt sich eine persönliche Vorsprache.

Zur Sicherstellung der rechtzeitigen Zahlung empfiehlt es sich, eine Einzugsermächtigung zu erteilen.

Fragen zur Hundesteuer beantwortet Ihnen im Rathaus Herr Jacobs (Tel. 0 28 38 / 36 - 124).

Ordnungsbehördliche An-/Abmeldung

Hunde sind zudem ordnungsbehördlich an- bzw. abzumelden. Dazu können die unten aufge-führten Formulare verwendet werden.

Die Haltung von gefährlichen Hunden sowie Hunden bestimmter Rassen sind außerdem er-laubnispflichtig nach § 4 LHundG NRW. Die entsprechenden Anträge sind immer persönlich einzureichen.

Fragen zur Hundehaltung beantwortet Ihnen im Rathaus Frau Hackstein (Tel. 0 28 38 / 36 - 133).

Vordrucke

Steueran-/abmeldung
Einzugsermächtigung
Anzeige der Hundehaltung (kleine Hunde)
Anzeige der Hundehaltung (§ 11 LHundG - große Hunde)
Antrag auf Erlaubnis zur Hundehaltung (§ 3 LHundG - gefährliche Hunde)
Antrag auf Erlaubnis zur Hundehaltung (§ 10 LHundG - Hunde bestimmter Rassen)

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