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Hundesteuer
Die Gemeinde Sonsbeck erhebt auf der Basis der örtlichen
Hundesteuersatzung für das Halten von Hunden eine Steuer.
Die Hundesteuer beträgt jährlich für
- einen Hund
54,00 Euro
- zwei Hunde
je 66,00 Euro
- drei oder
mehr Hunde je 78,00 Euro.
In einigen
Sonderfällen kommt eine Steuerermäßigung (§
4 der Satzung) oder Steuerbefreiung (§ 3 der Satzung) auf
Antrag in Betracht.
Die Hundemarken
sind dauerhaft gültig. Die Ausgabe erfolgt in Zimmer 18.
Zur Anmeldung
kann das unten aufgeführte Formular verwendet werden. Bei
Abmeldungen oder Anträgen auf Steuerermäßigung
oder Steuerbefreiung empfiehlt sich eine persönliche Vorsprache.
Zur Sicherstellung
der rechtzeitigen Zahlung empfiehlt es sich, eine Einzugsermächtigung
zu erteilen.
Fragen zur
Hundesteuer beantwortet Ihnen im Rathaus Herr Jacobs (Tel. 0 28
38 / 36 - 124).
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