Antrag
auf Teilnahme am Unterrichtungsverfahren nach dem Gaststättengesetz
Für einen
Unterrichtungsnachweis bei der Industrie- und Handelskammer benötigt
der/die Antragsteller(in) eine Bestätigung der Ordnungsbehörde,
daß ein Konzessionsantrag gestellt wurde.
Das dazu notwendige
Formular können Sie hier herunterladen. Füllen Sie es
entsprechend aus und lassen Sie es sich im Ordnungsamt der Gemeindeverwaltung
bestätigen.