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Anforderung
von Urkunden des Standesamtes
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Geburts-,
Lebenspartnerschafts-, Ehe- und Sterbeurkunden sind dort anzufordern,
wo der Standesbeamte die entsprechenden Personenstandsregister
(Geburten-, Heirats- oder Sterberegister) führt, d.h. wo
der Personenstandsfall beurkundet wurde.
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Beispiel:
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Ist eine Person
in Sonsbeck geboren, so kann eine Geburtsurkunde nur
vom Standesamt Sonsbeck ausgestellt werden.
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WICHTIG:
Bitte immer auch den Geburtsnamen angeben.
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Eine Urkunde
bzw. eine Auskunft aus den Personenstandsregistern darf gemäß
§ 62 des Personenstandsgesetzes nur Personen erteilt werden,
auf die sich der Eintrag bezieht; deren Ehegatten, Lebenspartner,
Vorfahren oder Abkömmlinge, andere Personen oder Behörden
haben ein rechtliches Interesse nachzuweisen.
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Familienbuch
Für alle in der Bundesrepublik Deutschland in der Zeit vom
01.01.1958 bis 31.12.2008 geschlossenen Ehen wurde vom Standesamt
ein Familienbuch angelegt. Darin sind alle Angaben zum Ehepaar
und seinen Eltern und Kindern enthalten, auch Angaben zur Staatsangehörigkeit
und zur Namensführung in der Ehe.
Das Familienbuch wird ab 2009 als Heiratseintrag fortgeführt.
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Gebühren:
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Geburts-,
Ehe-, Lebenspartnerschafts- oder Sterbeurkunde
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10,00 €
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jede weitere
Ausfertigung der gleichen Urkunde
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5,00 €
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Beglaubigte
Abschrift aus dem als Heiratseintrag fortgeführten Familienbuch
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10,00 €
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| Auskunft
aus dem oder Einsicht in ein Personenstandsregister |
6,00
€ |
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Auskunft aus
dem oder Einsicht in eine Sammelakte
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8,00 €
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Download-Möglichkeit
der Datei
ANFURKUN.doc
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