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Anforderung von Urkunden des Standesamtes

Geburts-, Lebenspartnerschafts-, Ehe- und Sterbeurkunden sind dort anzufordern, wo der Standesbeamte die entsprechenden Personenstandsregister (Geburten-, Heirats- oder Sterberegister) führt, d.h. wo der Personenstandsfall beurkundet wurde.

Beispiel:

Ist eine Person in Sonsbeck geboren, so kann eine Geburtsurkunde nur vom Standesamt Sonsbeck ausgestellt werden.

WICHTIG: Bitte immer auch den Geburtsnamen angeben.

Eine Urkunde bzw. eine Auskunft aus den Personenstandsregistern darf gemäß § 62 des Personenstandsgesetzes nur Personen erteilt werden, auf die sich der Eintrag bezieht; deren Ehegatten, Lebenspartner, Vorfahren oder Abkömmlinge, andere Personen oder Behörden haben ein rechtliches Interesse nachzuweisen.

Familienbuch

Für alle in der Bundesrepublik Deutschland in der Zeit vom 01.01.1958 bis 31.12.2008 geschlossenen Ehen wurde vom Standesamt ein Familienbuch angelegt. Darin sind alle Angaben zum Ehepaar und seinen Eltern und Kindern enthalten, auch Angaben zur Staatsangehörigkeit und zur Namensführung in der Ehe.

Das Familienbuch wird ab 2009 als Heiratseintrag fortgeführt.

Gebühren:

Geburts-, Ehe-, Lebenspartnerschafts- oder Sterbeurkunde

10,00 €

jede weitere Ausfertigung der gleichen Urkunde

5,00 €

Beglaubigte Abschrift aus dem als Heiratseintrag fortgeführten Familienbuch

10,00 €

Auskunft aus dem oder Einsicht in ein Personenstandsregister 6,00 €

Auskunft aus dem oder Einsicht in eine Sammelakte

8,00 €

Download-Möglichkeit der Datei

ANFURKUN.doc

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