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Nach der gemeindlichen
Abfallsatzung besteht die Möglichkeit, jeweils zum 01.
Januar und zum 01. Juli die unter den Ziffern 1 - 3 genannten
Anträge zu stellen. Dabei müssen die Anträge spätestens
6 Wochen vor dem Stichtag im Rathaus vorliegen. Diese Zeitpunkte
bzw. Frist gilt nicht bei Erstbezug bzw. bei Erstanträgen
für eine Bio-Tonne.
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