Unterstützung für Unternehmen in wirtschaftlicher Schieflage
19. Mrz 2020

Die Corona-Pandemie setzt die Wirtschaft unter Druck und bringt Unternehmen in Schieflagen. Bürgermeister Heiko Schmidt: „Ich habe Verständnis für die Sorgen, die Wirtschaft, Einzelhandel und Gastronomie angesichts der zu erwartenden Umsatzeinbußen plagen.“ Betroffenen Unternehmen wird - auch seitens der lokalen Industrie- und Handelskammern - empfohlen, sich mit ihren derzeitigen Steuerberatern in Verbindung zu setzen und die sich steuerverfahrensrechtlich anbietenden Sofortmaßnahmen zügig zu beantragen, um Liquiditätsengpässen vorzubeugen bzw. diese abzumildern. Hierzu zählen bspw.

  • Einkommen- bzw. Körperschaftssteuer: Anträge auf Herabsetzung von Vorauszahlungen auf die Einkommen- bzw. Körperschaftssteuer oder Stundung fälliger Steuerzahlungen sind beim zuständigen Finanzamt zu stellen.
  • Gewerbesteuer: Formlose Anträge auf Herabsetzung von Vorauszahlungen auf die Gewerbesteuer oder Stundung fälliger Steuerzahlungen sind bei der Gemeinde Sonsbeck zu stellen. Auskünfte erteilt: 02838/36-122

„Dabei werden wir in unserem Haus in begründeten Einzelfällen auch den Erlass von Säumniszuschlägen oder den vorübergehenden Verzicht auf Vollstreckungsmaßnahmen prüfen.“ so Schmidt.

Die EntwicklungsAgentur Wirtschaft (EAW) des Kreises Wesel hat eine Link-Sammlung zusammengestellt, mit Informationen für Unternehmen in Zeiten der Corona-Virus-Ausbreitung. Die Liste wird - soweit möglich - permanent aktualisiert. Für Fragen steht die EAW gerne telefonisch oder per Email zur Verfügung. Hier finden Sie den Link zur Seite der EAW mit den Kontaktdaten.

Auch die Landesregierung unterstützt Unternehmen mit vielfältigen Hilfsmaßnahmen. Das Wirtschaftsministerium hat hierzu eine Infoseite eingerichtet.

  • Kurzarbeitergeld: Betriebe und Unternehmen können im Bedarfsfall bei ihrer zuständigen Agentur für Arbeit Kurzarbeit rückwirkend zum 01. März beantragen. Service-Hotline für Arbeitgeber: 0800/4555-520
  • Tätigkeitsverbot und Verdienstausfall: Wer aufgrund des Infektionsschutz-gesetzes (IfSG) einem Tätigkeitsverbot unterliegt und zum Beispiel durch häusliche Quarantäne einen Verdienstausfall erleidet, ohne krank zu sein, erhält grundsätzlich eine Entschädigung. Kontakt zum Landschaftsverband Rheinland: 0221/8095-444 (zwischen 9-12 Uhr)
    Kontakt zum Landschaftsverband Westfalen-Lippe: 0251/5911-500 (zwischen 9-12 Uhr)
  • Liquiditätshilfen: Liquiditätsengpässe können durch die Bürgschaftsbank NRW (bis 2,5 Mio. Euro) und das Landesbürgschaftsprogramm (ab 2,5 Mio. Euro, auch Großunternehmen) besichert werden.
    Bürgschaftsbank NRW Hotline: 02131/5107-200
    Kontakt zum Landesbürgschaftsprogramm, inkl. Antragsformular

Für Kleinunternehmen und Existenzgründer besteht die Möglichkeit, Beteiligungskapital aus dem Mikromezzaninfonds von bis zu 75.000 Euro zu beantragen.

  • Info-Hotline: 02131/5107-200

Sollten Sie sich nicht sicher sein oder allgemeine Informationen benötigen, hilft Ihnen das NRW.BANK-Service-Center unter 0211/91741-4800. Die Förderberater informieren und beraten individuell und diskret über die Förderinstrumente des Landes.

19. Mrz 2020
Unterstützung für Unternehmen in wirtschaftlicher Schieflage

Die Corona-Pandemie setzt die Wirtschaft unter Druck und bringt Unternehmen in Schieflagen. Bürgermeister Heiko Schmidt: „Ich habe Verständnis für die Sorgen, die Wirtschaft, Einzelhandel und Gastronomie angesichts der zu erwartenden Umsatzeinbußen plagen.“ Betroffenen Unternehmen wird - auch seitens der lokalen Industrie- und Handelskammern - empfohlen, sich mit ihren derzeitigen Steuerberatern in Verbindung zu setzen und die sich steuerverfahrensrechtlich anbietenden Sofortmaßnahmen zügig zu beantragen, um Liquiditätsengpässen vorzubeugen bzw. diese abzumildern. Hierzu zählen bspw.

  • Einkommen- bzw. Körperschaftssteuer: Anträge auf Herabsetzung von Vorauszahlungen auf die Einkommen- bzw. Körperschaftssteuer oder Stundung fälliger Steuerzahlungen sind beim zuständigen Finanzamt zu stellen.
  • Gewerbesteuer: Formlose Anträge auf Herabsetzung von Vorauszahlungen auf die Gewerbesteuer oder Stundung fälliger Steuerzahlungen sind bei der Gemeinde Sonsbeck zu stellen. Auskünfte erteilt: 02838/36-122

„Dabei werden wir in unserem Haus in begründeten Einzelfällen auch den Erlass von Säumniszuschlägen oder den vorübergehenden Verzicht auf Vollstreckungsmaßnahmen prüfen.“ so Schmidt.

Die EntwicklungsAgentur Wirtschaft (EAW) des Kreises Wesel hat eine Link-Sammlung zusammengestellt, mit Informationen für Unternehmen in Zeiten der Corona-Virus-Ausbreitung. Die Liste wird - soweit möglich - permanent aktualisiert. Für Fragen steht die EAW gerne telefonisch oder per Email zur Verfügung. Hier finden Sie den Link zur Seite der EAW mit den Kontaktdaten.

Auch die Landesregierung unterstützt Unternehmen mit vielfältigen Hilfsmaßnahmen. Das Wirtschaftsministerium hat hierzu eine Infoseite eingerichtet.

  • Kurzarbeitergeld: Betriebe und Unternehmen können im Bedarfsfall bei ihrer zuständigen Agentur für Arbeit Kurzarbeit rückwirkend zum 01. März beantragen. Service-Hotline für Arbeitgeber: 0800/4555-520
  • Tätigkeitsverbot und Verdienstausfall: Wer aufgrund des Infektionsschutz-gesetzes (IfSG) einem Tätigkeitsverbot unterliegt und zum Beispiel durch häusliche Quarantäne einen Verdienstausfall erleidet, ohne krank zu sein, erhält grundsätzlich eine Entschädigung. Kontakt zum Landschaftsverband Rheinland: 0221/8095-444 (zwischen 9-12 Uhr)
    Kontakt zum Landschaftsverband Westfalen-Lippe: 0251/5911-500 (zwischen 9-12 Uhr)
  • Liquiditätshilfen: Liquiditätsengpässe können durch die Bürgschaftsbank NRW (bis 2,5 Mio. Euro) und das Landesbürgschaftsprogramm (ab 2,5 Mio. Euro, auch Großunternehmen) besichert werden.
    Bürgschaftsbank NRW Hotline: 02131/5107-200
    Kontakt zum Landesbürgschaftsprogramm, inkl. Antragsformular

Für Kleinunternehmen und Existenzgründer besteht die Möglichkeit, Beteiligungskapital aus dem Mikromezzaninfonds von bis zu 75.000 Euro zu beantragen.

  • Info-Hotline: 02131/5107-200

Sollten Sie sich nicht sicher sein oder allgemeine Informationen benötigen, hilft Ihnen das NRW.BANK-Service-Center unter 0211/91741-4800. Die Förderberater informieren und beraten individuell und diskret über die Förderinstrumente des Landes.