Fundsachen

Haben Sie etwas verloren?
Haben Sie einen Gegenstand im Gemeindegebiet Sonsbeck verloren, dann nehmen Sie bitte Kontakt mit einem der genannten Ansprechpartner der Gemeinde Sonsbeck auf. Bitte geben Sie uns eine möglichst umfangreiche Beschreibung des verlorenen Gegenstandes und teilen Sie uns mit, seit wann Sie den Gegenstand vermissen. Das Fundamt führt Ihre Verlustmeldung in einer internen Datenbank. So kann der Gegenstand, wenn er gefunden werden sollte, unbürokratisch und schnell wieder an Sie herausgegeben werden.

Haben Sie etwas gefunden?
Haben Sie einen Gegenstand gefunden, dann können Sie den Gegenstand
a) im Rathaus der Gemeinde Sonsbeck, Meldeamt, Zimmer 16, Herrenstraße 2, zur weiteren Behandlung oder
b) bei sich zu Hause verwahren.

Bei der Verwahrung zu Hause muss jedoch eine Mitteilung an das Fundamt Sonsbeck erfolgen, aus der hervorgeht, wer was wann wo gefunden hat. Als Finder steht Ihnen das Recht auf Eigentumserwerb an der Sache zu, sofern der Empfangsberechtigte nicht innerhalb von 6 Monaten ermittelt werden kann. Verzichten Sie auf Ihr Recht auf Eigentumserwerb, so geht das Eigentum nach Ablauf der Frist auf die Gemeinde Sonsbeck über.

Finderlohn
Der Finder kann gegenüber dem Eigentümer einer Sache auf privatrechtlicher Basis Anspruch auf Finderlohn geltend machen.