Fahrradfahren auf der Hochstraße
30. Aug 2019

Aus aktuellem Anlass informiert die Gemeinde Sonsbeck über die verkehrsrechtliche Situation bezüglich Fahrradfahrern auf der Hochstraße in Sonsbeck.

Die Hochstraße in Sonsbeck wurde Anfang der 1990er Jahre grundsaniert. Aufgrund der damaligen Planungen wurde – neben der Neuanlage der Fahrbahn – auch eine Nebenanlage für den Fußgänger- und den Fahrradverkehr gebaut. Die beiden Nutzungsbereiche wurden durch verschiedene Pflastertechniken voneinander abgehoben. Zum Zeitpunkt der Errichtung waren der gemeinsame Fuß- und Radweg entsprechend beschildert.

Aufgrund der erforderlichen Fahrbahnbreiten war ein durchgängig großzügiger Ausbau des gemeinsamen Fuß- und Radweges, z. B. im Bereich der Apotheke, nicht möglich. Dies hatte zur Folge, dass eine rechtliche Einstufung als Fuß- und Radweg nicht möglich war. Die entsprechende Beschilderung musste daher bereits vor vielen Jahren auf Anordnung der Straßenverkehrsbehörde entfernt werden.

Die Gemeinde Sonsbeck konnte jedoch in Absprache mit der Polizei des Kreises Wesel erreichen, dass der als „Fahrradweg“ gepflasterte Teil der Nebenanlage als Fahrradschutzstreifen geduldet wird. Insofern hat sich hier eine gängige Praxis der Nutzung im Laufe der Jahre entwickelt. In diesem Zusammenhang wird ausdrücklich auf die Grundregel der Straßenverkehrsordnung hingewiesen, die eine ständige Vorsicht und eine gegenseitige Rücksicht erfordert. Darüber hinaus hat sich jeder Verkehrsteilnehmer so zu verhalten, dass kein anderer geschädigt, gefährdet oder mehr, als nach den Umständen unvermeidbar, behindert oder belästigt wird.

Schon im Jahr 2014 hat sich ein Verkehrsgutachter mit der Verkehrssituation auf der Hochstraße befasst (Verkehrsgutachten zur Drucksache-Nr. 64/14). Die seinerzeitigen Verbesserungsvorschläge, wie die Einrichtung einer streckenbezogenen Geschwindigkeitsbegrenzung im Ortskern und die Anlage eines Fußgängerüberweges, wurden daraufhin umgesetzt. Eine weitergehende Betrachtung, u. a. die Prüfung einer Ortsumgehung, soll gegenwärtig nochmals durch diesen Verkehrsgutachter geprüft werden (Beschlussvorlage VL-35/2019). Innerhalb dieses Prozesses wird es für die Bürgerinnen und Bürger die Möglichkeit geben, sich zu beteiligen.

Anlagen:
- Verkehrsgutachten
- Aktuelle Beschlussfassung des Gemeinderates

30. Aug 2019
Fahrradfahren auf der Hochstraße

Aus aktuellem Anlass informiert die Gemeinde Sonsbeck über die verkehrsrechtliche Situation bezüglich Fahrradfahrern auf der Hochstraße in Sonsbeck.

Die Hochstraße in Sonsbeck wurde Anfang der 1990er Jahre grundsaniert. Aufgrund der damaligen Planungen wurde – neben der Neuanlage der Fahrbahn – auch eine Nebenanlage für den Fußgänger- und den Fahrradverkehr gebaut. Die beiden Nutzungsbereiche wurden durch verschiedene Pflastertechniken voneinander abgehoben. Zum Zeitpunkt der Errichtung waren der gemeinsame Fuß- und Radweg entsprechend beschildert.

Aufgrund der erforderlichen Fahrbahnbreiten war ein durchgängig großzügiger Ausbau des gemeinsamen Fuß- und Radweges, z. B. im Bereich der Apotheke, nicht möglich. Dies hatte zur Folge, dass eine rechtliche Einstufung als Fuß- und Radweg nicht möglich war. Die entsprechende Beschilderung musste daher bereits vor vielen Jahren auf Anordnung der Straßenverkehrsbehörde entfernt werden.

Die Gemeinde Sonsbeck konnte jedoch in Absprache mit der Polizei des Kreises Wesel erreichen, dass der als „Fahrradweg“ gepflasterte Teil der Nebenanlage als Fahrradschutzstreifen geduldet wird. Insofern hat sich hier eine gängige Praxis der Nutzung im Laufe der Jahre entwickelt. In diesem Zusammenhang wird ausdrücklich auf die Grundregel der Straßenverkehrsordnung hingewiesen, die eine ständige Vorsicht und eine gegenseitige Rücksicht erfordert. Darüber hinaus hat sich jeder Verkehrsteilnehmer so zu verhalten, dass kein anderer geschädigt, gefährdet oder mehr, als nach den Umständen unvermeidbar, behindert oder belästigt wird.

Schon im Jahr 2014 hat sich ein Verkehrsgutachter mit der Verkehrssituation auf der Hochstraße befasst (Verkehrsgutachten zur Drucksache-Nr. 64/14). Die seinerzeitigen Verbesserungsvorschläge, wie die Einrichtung einer streckenbezogenen Geschwindigkeitsbegrenzung im Ortskern und die Anlage eines Fußgängerüberweges, wurden daraufhin umgesetzt. Eine weitergehende Betrachtung, u. a. die Prüfung einer Ortsumgehung, soll gegenwärtig nochmals durch diesen Verkehrsgutachter geprüft werden (Beschlussvorlage VL-35/2019). Innerhalb dieses Prozesses wird es für die Bürgerinnen und Bürger die Möglichkeit geben, sich zu beteiligen.

Anlagen:
- Verkehrsgutachten
- Aktuelle Beschlussfassung des Gemeinderates