Waldbrandverhütung
31. Jul 2018

Der Landesbetrieb Wald und Holz NRW hat eine ordnungsbehördliche Verordnung, als Vorsorgemaßnahme zur Waldbrandverhütung und zum Schutz des Waldes und seiner dienenden Einrichtungen von einer drohenden Gefahr durch Waldbrand, erlassen.

Es ist verboten, den Wald außerhalb von Straßen und festen Wegen zu betreten. Wer dagegen verstößt muss mit einer Geldbuße rechnen. Das Verbot gilt mindestens bis zum 31.08.2018.

Die komplette Verordnung finden Sie in dem Amtsblatt der Gemeinde Sonsbeck vom 31.07.2018.

31. Jul 2018
Waldbrandverhütung

Der Landesbetrieb Wald und Holz NRW hat eine ordnungsbehördliche Verordnung, als Vorsorgemaßnahme zur Waldbrandverhütung und zum Schutz des Waldes und seiner dienenden Einrichtungen von einer drohenden Gefahr durch Waldbrand, erlassen.

Es ist verboten, den Wald außerhalb von Straßen und festen Wegen zu betreten. Wer dagegen verstößt muss mit einer Geldbuße rechnen. Das Verbot gilt mindestens bis zum 31.08.2018.

Die komplette Verordnung finden Sie in dem Amtsblatt der Gemeinde Sonsbeck vom 31.07.2018.