Ordnungsgemäße Benutzung der Altglas-Container
01. Jun 2016
Es wird daher ausdrücklich darauf hingewiesen, dass zur Vermeidung von Lärmbelästigungen die Glascontainer nur
werktags in der Zeit von 7.00 Uhr bis 19.00 Uhr
genutzt werden dürfen.
Die Ablagerung von Abfällen oder anderen Wertstoffen neben den Glascontainern ist verboten. Verstöße werden bei Bekanntwerden ordnungsrechtlich geahndet.
Die Gemeinde Sonsbeck bittet um Beachtung und Rücksichtnahme ‑ auch im Sinne der jeweiligen Anlieger.
01. Jun 2016
Ordnungsgemäße Benutzung der Altglas-Container
Es wird daher ausdrücklich darauf hingewiesen, dass zur Vermeidung von Lärmbelästigungen die Glascontainer nur
werktags in der Zeit von 7.00 Uhr bis 19.00 Uhr
genutzt werden dürfen.
Die Ablagerung von Abfällen oder anderen Wertstoffen neben den Glascontainern ist verboten. Verstöße werden bei Bekanntwerden ordnungsrechtlich geahndet.
Die Gemeinde Sonsbeck bittet um Beachtung und Rücksichtnahme ‑ auch im Sinne der jeweiligen Anlieger.