Neuer Personalausweis

Personalausweis

Seit dem 01. November 2010 gibt es den neuen Personalausweis im Scheckkartenformat. Dieser Personalausweis schafft die Voraussetzungen für eine sichere Online-Kommunikation und ermöglicht Reisen innerhalb Europas. Ein neuer Personalausweis kann im Rathaus beantragt werden.

Gebühren
Möglich ist auch die sofortige Ausstellung eines Vorläufigen Personalausweises im Meldebüro für 10 Euro. Bei Kindern bis zum 16. Lebensjahr ist die Zustimmung beider Elternteile erforderlich, sofern dies möglich ist (ggf. Sorgerechtsbeschluss).

Benötigte Unterlagen
 
Weitere Informationen zum Thema Personalausweis finden Sie hier:
www.personalausweisportal.de

Häufig gestellte Fragen

Was ist neu?

Der neue Personalausweis ist eine Multifunktionskarte im praktischen Scheckkartenformat. Neu ist, dass die aufgedruckten Daten im neuen Personalausweis auch digital abgelegt sind. Zusätzlich werden das Passfoto und auf Ihren Wunsch die Fingerabdrücke digital gespeichert. 
Ferner ist nun auch eine sogenannte Online-Ausweisfunktion verfügbar, mit der Sie erstmals die Möglichkeit haben, sich auch im Internet und an Automaten auszuweisen. 


Mit der neuen Unterschriftsfunktion, für deren Nutzung der neue Personalausweis vorbereitet ist, lassen sich sogar Verträge, Anträge und andere Dokumente ganz schnell, einfach und bequem online unterzeichnen. 
Ob Sie die neuen Möglichkeiten nutzen möchten, können Sie sowohl bei der Ausgabe des Personalausweises als auch jederzeit nachträglich entscheiden. Bei der Beantragung des Personalausweises erhalten Sie Informationsmaterialien, die Ihnen bei dieser Entscheidung helfen.
 Auf die biometrischen Daten können nur bestimmte staatliche Behörden wie Polizei, Bundespolizei, Steuerfahndungsstellen, Ausweis- und Meldebehörden zugreifen, um die Identität festzustellen.

Eine Umtauschpflicht des bisherigen Ausweises besteht nicht. Alle alten Personalausweise bleiben bis zu ihrem Ablaufdatum gültig. Ein vorzeitiger Umtausch ist aber jederzeit möglich.

Wer erhält den neuen Personalausweis?
Alle Deutschen, die das 16. Lebensjahr vollendet haben, sind verpflichtet einen gültigen Personalausweis zu besitzen, sofern sie die Ausweispflicht nicht durch den Besitz eines gültigen Reisepasses erfüllen. Für Kinder unter 16 Jahren können Personalausweise nur ohne Online-Ausweisfunktion beantragt werden (z. B. für Reisen innerhalb der Europäischen Union).

Was muss ich bei der Antragstellung beachten?
Die Beantragung eines Personalausweises ist grundsätzlich nur bei der Ausweisbehörde der Hauptwohnung möglich. Die persönliche Vorsprache ist zwingend - unter Vorlage von Identitätsnachweisen (Reisepass, Personalausweis, Kinderausweis bzw. Kinderreisepass mit Lichtbild) - erforderlich.
Ferner werden für die Beantragung ein aktuelles, biometrisches Passfoto, sowie die Geburtsurkunde und ggf. zusätzlich die Eheurkunde (bei verheirateten, geschiedenen oder verwitweten Antragstellern) oder das Stammbuch benötigt.

Ab Vollendung des 16. Lebensjahres ist der/die Minderjährige in Bezug auf die Beantragung eines Personalausweises handlungsfähig und somit allein antragsberechtigt.

Ist ein Betreuer für den Wirkungskreis des Aufenthaltsbestimmungsrechts bestellt, kann nur er den Antrag stellen. Er hat sich auszuweisen und die Bestellungsurkunde vorzulegen. Gleichwohl ist das persönliche Erscheinen der betreuten Person erforderlich.

Die Beantragung eines Personalausweises für Minderjährige vor Vollendung des 16. Lebensjahres obliegt der Person, die als Sorgeberechtigte den Aufenthalt zu bestimmen hat. Im Falle des gemeinsamen Sorgerechts bedarf es der Beantragung beider Elternteile. Die Vorsprache eines Elternteils ist ausreichend, sofern die Zustimmungserklärung des anderen Elternteils dabei vorgelegt wird. Die Sorgeberechtigten haben sich ebenfalls auszuweisen. Das Kind als Antragsteller muss in jedem Fall persönlich vorsprechen und ab dem 10. Lebensjahr auch eine Unterschrift leisten. Sofern ein Elternteil das alleinige Sorgerecht besitzt, so ist ein aktueller Nachweis vorzulegen.

Sollten Sie sofort ein gültiges Ausweisdokument benötigen, erhalten Sie gegen Gebühr einen vorläufigen Personalausweis. Der vorläufige Personalausweis ist drei Monate lang gültig und kann, wenn alle benötigten Unterlagen vorliegen, sofort ausgestellt werden.

Wann kann ich den Ausweis abholen?
Der Personalausweis wird durch die Bundesdruckerei in Berlin hergestellt, und kann so frühestens ca. 3 Wochen nach der Antragstellung ausgehändigt werden. Die Aushändigung kann an den Antragsteller/die Antragstellerin oder an eine bevollmächtigte Person erfolgen. Auch der/die Sorgeberechtigte benötigt von der Ausweisinhaberin/dem Ausweisinhaber eine entsprechende Vollmacht, wenn sie/er das 16. Lebensjahr vollendet hat.

Eine Übersendung des Personalausweises auf dem Postweg ist nicht zulässig.

Was benötige ich für meine Auslandsreise?
Informationen zu den Einreisebestimmungen ausländischer Staaten für deutsche Staatsangehörige erhalten Sie auf www.auswaertiges-amt.de (Rubrik: Länder, Reisen, Sicherheit).

Was mache ich bei Verlust des Personalausweises?
Kommt Ihnen Ihr Personalausweis abhanden, müssen Sie zu Ihrer Sicherheit den Ausweis und seine Funktionen sperren lassen. Die Sperrung der eID-Funktion können Sie über die telefonische Sperrhotline 116116 (in Deutschland kostenfrei aus dem Festnetz sowie aus allen Mobilfunknetzen, aus dem Ausland mit der deutschen Ländervorwahl als über +49116116, gebührenpflichtig zu erreichen) oder in Ihrem Meldeamt vornehmen lassen. Hierzu benötigen Sie das Sperrkennwort. Das Sperrkennwort ist nur Ihnen und Ihrer Personalausweisbehörde bekannt.

Haben Sie sich zusätzlich für die Nutzung der Unterschriftsfunktion mit der elektronischen Signatur entschieden, beachten Sie bitte, dass Sie diese nur bei dem Anbieter sperren lassen können, bei dem Sie Ihr Signaturzertifikat erworben haben.

Wichtig:
Die Ausweisbehörde behält sich vor, zur Klärung von Zweifelsfällen die Vorlage von weiteren Unterlagen zu verlangen (z.B. Sorgerechtsbeschlüsse, Geburts-, Eheurkunden, bzw. Stammbuch, Nachweis über die deutsche Staatsangehörigkeit etc.). Wir bitten um Verständnis, dass in diesen Fällen in der Regel eine erneute Vorsprache notwendig wird.